Forderungskauf und -verkauf meint den meist gewerblich betriebenen Handel mit Forderungen. Handelt es sich bei den verkauften Forderungen um betagte Forderungen, so spricht man typischerweise von Factoring im traditionellen Sinne. Dieses Factoring wird von klassischen Factoringunternehmen angeboten. Ist die Forderung hingegen überfällig bzw. befindet sich der Forderungsschuldner in Verzug, so spricht man in diesem Fall eher von Forderungskauf als von Factoring. Die Begriffe werden jedoch manchmal synonym verwendet.
Wesentliche Vorteile des Forderungsverkaufs sind unter anderem:
(a.) der Risikoübergang für das endgültige Ausfallrisiko,
(b.) die Liquiditätsfreisetzung und
(c.) die operative Entlastung von den Aufgaben des Forderungseinzugs.
Im Verhältnis zum Treuhandinkasso ergibt sich weniger Abstimmungs-, Kontroll- und Buchungsaufwand (z. B. für laufende Abrechnungen), dafür wird der Forderungskäufer jedoch nur den Zeitwert der Forderungen unter Berücksichtigung eines risikoadjustierten Zinssatzes bezahlen. Wie das Factoring kann auch der Forderungskauf grundsätzlich „echt“ bzw. „unecht“ sowie „offen“ bzw. „still“ erfolgen. Typischerweise werden überfällige Forderungen jedoch „offen“, d. h. mit Offenlegung gegenüber dem Forderungsschuldner, und „echt“, d. h. mit Übergang des endgültigen Ausfallrisikos auf den Forderungserwerber, verkauft.
Da die meisten Probleme bei der Forderungseintreibung jedoch durch mangelhafte interne Prozesse und Kommunikation verursacht werden, ist es wesentlich zielführer und kostengünstiger, an diesem Punkt aufzuräumen und die Nachteile, die ein Forderungsverkauf mit sich bringt, zu vermeiden.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel "Dispute Management - für eine bessere Abstimmung zwischen Buchhaltung und Vertrieb".