Ein Schuldner kommt nach § 286 BGB in Verzug, wenn er die versprochene Zahlung nicht leistet (Zahlungsverzug). Der Verzug tritt unabhängig von der Mahnung oder der Zustellung eines Mahnbescheids automatisch 30 Tage nach Fälligkeit ein. Durch den Zahlungsverzug entsteht Schadensersatzpflicht.