Bilendo Nutzungsbestimmungen.
Präambel
Bilendo bietet Unternehmen (nachfolgend: Kunde) und ihren Mitarbeitern (nachfolgend: User) eine Cloud-Software (nachfolgend: Plattform) zur Verwaltung und Automatisierung der betrieblichen Ausgangsrechnungen und aller damit verbundenen Risiko- und Debitorenprozesse, beispielsweise die Durchführung des betrieblichen Mahnwesens, die Bestimmung von Risikokennzahlen, die Durchführung der unternehmensinternen Kommunikation, die Überwachung von Debitoren und die Steuerung von prozessrelevanten Dienstleistern aus dem Bereich Auskunft, Inkasso, Factoring und Kreditversicherung, zur entgeltlichen Nutzung (gemeinhin bekannt als Software-as-a-Service, kurz SaaS) an. Dieser Leistungsumfang ist im allgemeinen unter dem Begriff Accounts Receivables Automation bekannt. Der Kunde betreibt eine eigene Finanzbuchhaltung und hat dort Aufwände in den Bereichen Zahlungsabgleich, Forderungsmanagement, Debitorenmanagement und der Steuerung von Risiken die mit der Leistungserbringung ggü. Kunden einhergehen. Diese Aufwände sollen reduziert und so die entsprechenden Prozesse effizienter, skalierbarer abgebildet werden.
1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser Vertragsbestimmung
(1) Diese Vertragsbestimmung regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung und Nutzung der Plattform Bilendo als Anbieter gegenüber dem Kunden und ihren Usern die mit der Software arbeiten.
(2) Bilendo bietet seine Leistungen nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nicht Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB) an.
(3) Es gelten ausschließlich diese Vertragsbestimmungen von Bilendo. Entgegenstehende oder von diesen Vertragsbestimmungen abweichende Bedingungen des Kunden werden Bilendo nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt wurde. Diese Vertragsbestimmungen gelten auch dann, wenn Bilendo in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Vertragsbestimmungen abweichenden Bedingungen des Kunden seine Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt - soweit nicht anders ausdrücklich individuell vereinbart - erst durch eine Bestätigung von Bilendo gegenüber dem Kunde in Textform (z.B. E-Mail) zustande.
(2) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines Vertrages. Bilendo steht es frei, jedes Angebot eines Kunden zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(3) Bilendo schließt Verträge zur Nutzung nur mit Kunden, die ein Mindestalter von 18 Jahren haben und Unternehmer/Freelancer i.S.d. § 14 BGB sind. Bei einer juristischen Person, sichert die für den Kunde unterzeichnende Person zu, dass sie zum Abschluss dieses Vertrages uneingeschränkt vertretungsberechtigt ist.
(4) Für den Fall, dass ein Unternehmen, Buchhaltung für Dritte im Auftrag durchführt und der Dritte Kunde werden soll, ist das Buchhaltungsunternehmen verpflichtet, den Dritten im Voraus über die Vertragsbestimmungen zu informieren und nur mit dessen Zustimmung und Vertretungsmacht die Nutzungsbestimmungen einzugehen.
3. Gegenstand der Nutzungsvereinbarung von Bilendo; Kontingente
(1) Bilendo stellt Kunden eine cloud-basierte Plattform mit verschiedenen digitalen Werkzeugen und Dienstleistungen im Bereich der debitorischen Buchhaltung und den Prozessen vor und nach Rechnungsstellung zur Verfügung.
(2) Zu den Leistungen von Bilendo gehören die in unter www.bilendo.de aufgeführten Leistungen sowie die Durchführung von prozessnahen Dienstleistungen im Auftrag des Kunden.
(3) Der Kunde kann das Leistungsangebot digital einsehen und im Rahmen der geltenden Fristen eigenständig den Leistungsumfang erweitern oder reduzieren.
(i) User mit den entsprechenden Rechten können Änderungen am Leistungsumfang eigenständig vornehmen.
(ii) Der Kunde trägt dafür sorge, dass nur handlungsbevollmächtigte User entsprechende Rechte zur Änderung des Leistungsumfangs erhalten.
(iii) Bilendo haftet nicht für Folgeschäden die aus einer Änderung des Leistungsumfangs resultieren.
(4) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, beinhaltet die Nutzungsvereinbarung keine freien Kontingente (z.B. Mengen von durch Bilendo zu bearbeitende Rechnungen des Kunden, Anzahl abzurufende Auskünfte, oä.). Kontingente können in verschiedenen angebotenen Paketen, bezogen auf einen Monat oder ein Jahr, zusätzlich erworben werden und werden gesondert abgerechnet.
4. Zusätzliche Leistungen von Bilendo
(1) Bilendo bietet für Kunde zusätzliche Leistungen an. Hierzu gehören insbesondere die Leistungen Proof-of-Concept (nachfolgend: POC), Setup sowie individuelle Weiterentwicklung des Leistungsumfangs im Auftrag.
(2) Im Rahmen der POC-Phase sind, sofern nicht anders vereinbart, regelmäßige Abstimmungstermine sowie ein virtueller Kick-off Workshop kostenfrei (inklusive Spesen) enthalten.
(3) Durch die Beauftragung zur Durchführung des POC entsteht ein Dienstvertrag zwischen Bilendo und dem Kunden. Bilendo schuldet dem Kunde keine erfolgreiche Durchführung. Die Modalitäten und Abnahmekriterien sind dem Nutzungsvertrag zu entnehmen.
(4) Zusätzliche Leistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand (zzgl. Spesen) abgerechnet.
(5) Spesen beinhalten insbesondere die Kosten für die Anreise zu Workshops per Bahn, Flugzeug oder mit dem Auto, sowie eine Entschädigung für die Reisezeit.
(6) Bilendo bietet, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein kostenfreies Self-Service-Portal und den Zugriff auf das Customer Care Center (Ticket-System) unter help.bilendo.de an. Der Support ist werktags von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr verfügbar. Eine festgeschriebene Mindestantwortzeit wird nicht vereinbart. Individuelle Regelungen sind im optionalen Bilendo Service Level Agreement geregelt.
5. Pflichten der Kunde
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Informationen, die im Rahmen des Vertragsschlusses der Nutzungsvereinbarung von ihm zu seiner Person und seinem Unternehmen benötigt werden, wahrheitsgemäß anzugeben.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung die geltenden Gesetze einzuhalten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, E-Mails und andere elektronische Nachrichten, die er im Rahmen der Nutzung der Plattform erhält, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung des Kommunikationspartners an Dritte zu übermitteln.
(4) Der Kunde ist zur Einhaltung seiner steuerrechtlichen Pflichten, insbesondere Aufbewahrungspflichten gegenüber den Finanzbehörden allein verantwortlich und trägt Sorge dafür, dass die Finanzbehörden den erforderlichen Zugriff auf die Daten erhalten.
(5) Der Kunde verpflichtet sich bei der Eingabe von Daten in die Schnittstelle, auch beim Hochladen von Belegen, Buchungen und Rechnungen, insbesondere aber nicht nur bei Firmierung und Stammdaten von Schuldnern, darauf mit größter Sorgfalt zu achten, dass diese Daten der Wahrheit entsprechen. Fehlerhafte Eingaben, können Kosten verursachen, die vollständig an den Kunde weitergegeben werden.
6. Nutzungsrechte; Weitergabeausschluss
(1) Bilendo räumt dem Kunde für die Dauer Nutzungszeitraums das einfache und nicht-ausschließliche Recht ein, die Cloud-Software Bilendo im Rahmen des geschlossenen Nutzungsvertrags bestimmungsgemäß nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen zu nutzen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, auf die Plattform, die auf den IT-Systemen von Bilendo betrieben wird, zuzugreifen, um dort seine Daten zu verarbeiten.
(3) Der Kunde darf die Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Zwecke und nur durch eigenes Personal nutzen. Die Nutzung für oder durch Dritte ist ausgeschlossen. Die Überlassung oder Zugänglichmachung der Plattform an Dritte oder die sonstige Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten an Dritte ist unzulässig. In besonderem Maße unzulässig ist die kommerzielle Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten an Dritte gegen Entgelt (sog. Reselling).
(4) Vom Ausschluss gemäß Abs.3 sind auch die gemeinsame Nutzung eines Accounts (Plattformsharing) sowie die Nutzung einer eigenmächtig abgeänderten oder veränderten Form des Dienstes erfasst.
(5) Eine Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen insbesondere Abs. 3 und 4 berechtigt Bilendo zur außerordentlichen Kündigung und zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
(6) Bilendo ist nicht verpflichtet, dem Kunde den Quellcode der Software zu überlassen.
(7) Ergänzend gelten die Vorschriften der §§ 69a ff. Urheberrechtsgesetz.
7. Dauer des Vertrages
(1) Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach dem jeweiligen Nutzungsvertrag. Soweit nichts anderes geregelt ist gelten nachstehende Bestimmungen.
(2) Der Nutzungsvertrag beginnt mit Vertragsschluss und läuft 24 Monate.
(3) Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
(4) Das Recht jedes Vertragspartners, diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn
a) der Kunde mit zwei oder mehr Abschlagszahlungen bzw. mit der Bezahlung des gesamten Nutzungsentgelts in Verzug gerät und der Verzug mehr als zwei Wochen nach Zugang einer Abmahnung des kündigenden Vertragspartners andauert, in welcher dieser die Kündigung angedroht oder sich diese vorbehalten hat;
b) der Kunde gegen die Nutzungsbestimmungen von Ziff. 5 verstößt.
c) einem Vertragspartner ein Festhalten an diesem Vertrag aus einem sonstigen, in der Person des anderen Vertragspartners liegenden Grund unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere, wenn Umstände in der Person des anderen Vertragspartners vorliegen, welche erwarten lassen, dass dieser seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag dauerhaft nicht mehr nachkommen kann.
(4) Ein etwaiger Testzugang endet automatisch mit Ablauf des jeweiligen Testzeitraums. Eine gesonderte Kündigung ist bei Testzugängen nicht erforderlich.
(5) Bei Vertragsende löscht Bilendo die Daten des Kunden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine darüber hinausgehende Aufbewahrung seiner Daten.
8. Preise und Zahlungsbedingungen, Sperrung
(1) Preise, Zahlungsfristen und Zahlungsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Nutzungsvertrag und dem auf der Plattform gewählten Paket. Sofern dies keine widersprechenden Regelungen ergibt, gelten nachstehende Bestimmungen.
(2) Für das Nutzungsentgelt erhebt Bilendo eine jährliche Nutzungsgebühr für die Plattform, basierend auf den SaaS-Gebühren, den Service Level-Gebühren sowie transaktionalen Gebühren laut Nutzungsvertrag. Zusätzliche Leistungen werden nach vorheriger Beauftragung nach Aufwand abgerechnet (Stunden oder Tagessatz zzgl. Spesen). Die Berechnungsgrundlage zur Bestimmung des gesamten Nutzungsentgelts ist, für User mit den dafür erforderlichen Rechten, online einsehbar. Die Preise und Modalitäten für zusätzliche Dienstleistungen sind dem Nutzungsvertrag zu entnehmen.
(3) Die Bezahlung der Nutzungsgebühr erfolgt entweder anteilig pro Monat oder jährlich im Voraus.
(4) Transaktionale Gebühren (zB. Postsendungen) werden monatlich rückwirkend auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs in Rechnung gestellt.
(5) Die Zahlung der Rechnung erfolgt per Banküberweisung nach Erhalt der Rechnung. Die Kosten und Entgelte nach Satz 2,3 und 4 sowie die Entgelte für die zusätzlichen Dienstleistungen sind mit Zugang der Rechnung sofort nach Rechnungserhalt fällig.
(6) Eine Rückerstattung der Monats- oder Jahresnutzungsgebühr bei vorzeitiger Kündigung erfolgt nicht. Bei Kündigung des Vertrags, kann die Nutzungsgebühr in vollem Umfang bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit genutzt werden. Erst danach wird das Konto des Kunden gelöscht. Wird das Konto vor Vertragsende vom Kunde selber gelöscht ist kein Zugang mehr möglich. In diesem Fall und auch wenn ein neues Konto erstellt wird, können eventuelle Restlaufzeiten nicht rückerstattet oder auf ein neues Konto angerechnet werden. Die Nichtrückzahlung von Restbeträgen gilt auch bei vorzeitiger Kündigung durch Bilendo wegen nicht vertragskonformer Nutzung der Plattform.
(7) Im Voraus bezahlte Kontingente und Volumen, die nicht vollständig ausgeschöpft worden sind, werden nicht mit der Folgeperiode verrechnet und verfallen am Ende der Abrechnungsperiode.
(8) Bei einer Überschreitung von im Voraus bezahlten Volumen oder Kontingenten wird Bilendo die Differenz im Monat der Überschreitung zum aktuell gültigen Preis berechnen und dafür eine Verbrauchsübersicht zur Verfügung stellen.
(9) Wenn die monatlichen oder jährlichen die Nutzungsgebühren nicht rechtzeitig, d.h. zwei Wochen nach Rechnungserhalt bezahlt werden, wird der Zugriff des Kunden auf alle Leistungen von Bilendo unmittelbar gesperrt. Nach Erhalt der Zahlung wird der Zugriff auf Bilendo wieder freigegeben. Die Kosten hierfür betragen 20,00 € pro zurückgewiesener Abbuchung und werden dem Kunde in Rechnung gestellt.
(10) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass E-Mails (mittels einer vom Kunde angegebenen E-Mail-Adresse) als Mittel zum Senden von Rechnungen und Zahlungserinnerungen verwendet wird.
9. Verfügbarkeit der Schnittstelle
(1) Ohne vertraglich vereinbarten Service Level Agreement gewährt Bilendo in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit der Plattform von 98% im Jahresmittel.
(2) Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulären Wartungsfenster, die jede Woche 4 Stunden betragen und in der Regel zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit durchgeführt werden. Hiervon abweichende geplante Wartungsarbeiten wird Bilendo Kunden - soweit möglich - im Voraus in Textform mitteilen. In der Regel finden Wartungsarbeiten außerhalb des regulären Wartungsfensters nicht mehr als einmal im Monat statt.
10. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
(1) Der Kunde garantiert, bei seinem Angebot streng auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu achten. Insbesondere wird er keine rechtswidrigen Inhalte darbieten. Er garantiert vor allem keine Inhalte, Dienstleistungen, oder ähnliches anzubieten, die/das gegen § 284 StGB (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels), §130 StGB (Verbreitung von Gewaltverherrlichung) und §184 StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) verstoßen/verstößt. Darüber hinaus garantiert der Kunde weder, Nachtclubs, Erotikbars, Striptease Lokale / Bars, Swingerclubs, Bordelle jeglicher Neigung, Gaststätten / Bars des Rotlicht- oder zwielichtigen, Milieus, Spielotheken / Spielcasinos, Glücksspiele, Partnervermittlungen jeglicher Art, Vertrieb von Erotikartikeln, Sexshops, Waffenhandel oder mit den oben genannten Kategorien vergleichbare Kategorien zu betreiben oder zu unterstützen. Sollte der Kunde gegen die Garantien aus vorstehendem Absatz verstoßen, ist Bilendo zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(2) Der Kunde ist weiter verpflichtet, keine falschen oder irreführenden Angaben zu seinem Angebot in irgendeiner Weise zu veröffentlichen, insbesondere beim Angebot von gebührenpflichtigen Inhalten im Internet diese auch entsprechend durch Gebührenhinweise zu kennzeichnen und nicht als „free content“ anzubieten. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde keine Spamming-Aktionen durchzuführen.
(3) Bei Verletzungen der vorstehenden Regelungen ist Bilendo jederzeit berechtigt das Vertragsverhältnis mit dem Kunde fristlos zu kündigen und die Anbindung an die Bilendo-Plattform ohne vorherige Ankündigung zu unterbrechen. Der Kunde ist im Falle einer Verletzung der vorstehenden Regelungen gegenüber Bilendo zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet und hat Bilendo im Innenverhältnis von eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen.
11. Datenschutz
(1) Bilendo trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten von Kunden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Bilendo wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
(2) Um eine revisionssichere Verarbeitung der Daten gewährleisten zu können, wird die Erstellung, Änderung und Löschung von Daten mit Angaben zum Kundennamen und dem Verarbeitungsdatum protokolliert.
(3) Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung von Bilendo datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen vom Kunden eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass diese vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden können.
(4) Für den Fall, das im Rahmen der Nutzung des Dienstes Bonitätsinformationen zu Geschäftskunden benötigt werden, fragt Bilendo im Auftrag des Kunden Debitorendaten bei durch den Kunde autorisierten Auskunfteien (z.B. Creditreform, Schufa, Crif-Bürgel, etc.) ab.
12. Änderungen von Leistungen
Bilendo ist jederzeit berechtigt, seine im Internet bereitgestellten Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Ferner kann Bilendo entgeltliche Dienstleistungen um kostenpflichtige Leistungen erweitern. Bilendo wird bei der Änderung von kostenpflichtigen Diensten besonders auf berechtigte Interessen der Kunden Rücksicht nehmen, diese rechtzeitig ankündigen und als optional zubuchbare Leistungen anbieten.
13. Haftungsbeschränkung
(1) Bilendo haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle durch Bilendo im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Bilendo im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Für unentgeltliche Dienste besteht einer über die in Absatz 1 und Absatz 2 hinausgehende Haftung von Bilendo nicht.
(4) Im Übrigen haftet Bilendo im Zusammenhang mit der Erbringung entgeltlicher Leistungen nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Dabei hat der Kunde etwaige gewählte Module zur Automatisierung von Prozessen regelmäßig so zu prüfen, dass Bilendo eine Nicht-Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen der Vertragspflicht nicht angelastet werden kann.
(5) Soweit die Haftung von Bilendo nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen von Bilendo.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14. Änderungen der Geschäftsbedingungen
Bilendo behält sich vor, diese Vertragsbestimmungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird Bilendo registrierte Kunde mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilung wird Bilendo den Kunde auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Widerspruchs hinweisen. Im Falle des Widerspruchs steht Bilendo das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit dem Kunde zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen zu beenden.
15. Referenzbestimmungen
(1) Der Kunde gestattet Bilendo die angemessene Nennung und Darstellung der Firmenbezeichnung und der relevanten gewerblichen Marken des Kunden in Online- und Offlinemedien zum ausschließlichen eigenwerblichen Zweck. Dafür erhält Bilendo ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer der Nutzung der Plattform.
(2) Zu den Online- und Offlinemedien gehören die Bilendo-Webseite, der Bilendo-Newsletter, Social-Media-Kanäle von Bilendo und von Bilendo veröffentlichte Pressemeldungen.
(3) Bilendo wird bei jeder Veröffentlichung dafür Sorge tragen, dass der Ruf und Ansehen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
(4) Bilendo ist verpflichtet, die Nutzungsrechte des Kunden bei der Veröffentlichung zu berücksichtigen und die Markenrechte des Kunden zu wahren. Er kann aus dieser Vereinbarung – mit Ausnahme des Nutzungsrechts nach Ziffer 1. - keinerlei Rechte in Bezug auf Firma/Marken und auf sonstige gewerblichen Schutzrechte des Kunden herleiten.
(5) Bilendo ist verpflichtet, jeden ihm bekannt gewordenen Verstoß gegen die gewerblichen Schutzrechte des Kunden unverzüglich zu melden.
(6) Bilendo ist verpflichtet, die Kundenreferenz in den Kundenreferenzmedien nach Widerruf dieser Vereinbarung (Punkt 14) unverzüglich zu löschen.
16. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz von Bilendo ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Falle wird diese Bestimmung so ersetzt, dass der Sinn dem der Einzelbestimmung am Nächsten kommt.