Ein Vollstreckungsbescheid ist eine öffentliche Urkunde, welche als Ergebnis des erfolgreich durchgeführten gerichtlichen Mahnverfahrens die Forderung juristisch dokumentiert und nach Zustellung an den Schuldner die Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung schafft. Der Vollstreckungsbescheid ist eine besondere Form des Titels.