Ein (gerichtliches) Mahnverfahren ist ein förmliches Verfahren (gemäß §§ 688ff Zivilprozessordnung (ZPO)) mit dem Ziel einer schnellen und kostengünstigen Titulierung von unbestrittenen Forderungen. Das Mahnverfahren schließt typischerweise mit dem Erlass eines Vollstreckungsbescheides als Vollstreckungstitel ab.
Weitere Informationen und nützliche Tipps zum Thema finden Sie in unserem Artikel "Wann darf ich mahnen? Wann darf ich ein Inkassoinstitut beauftragen?".