Eine bestehende Forderung, die erst zu einem bestimmten zukünftigen Termin fällig wird, nennt man betagte Forderung. Der Schuldner kann die bestehende Forderung bereits vor Fälligkeit begleichen und somit seine Schuld tilgen. Eine betagte Forderung ist auch im Rahmen einer Globalzession abtretbar. Bei Insolvenz gelten betagte Forderungen als fällig.