Eine Abtretung ist nach § 398 Abs. 1 BGB eine vertragliche Übertragung einer Forderung vom Gläubiger (dem „Zedenten“) auf einen neuen Gläubiger (den „Zessionar“). Als spezielle Form der [Abtretung], ist eine Globalzession ein Mittel zur Kreditsicherung.
Es handelt es sich um eine Voraus-Abtretung, die nicht nur aktuelle, sondern auch künftige Forderungen betrifft.
Sie ist ein Kreditgeschäft, bei dem offene Forderungen (und alle in Zukunft entstehenden offenen Forderungen) an einen Kreditgeber verkauft werden, üblicherweise an eine Bank. Die Forderungen dienen somit als Sicherungsmittel, beispielsweise gegen eine drohende Insolvenz.
Da die meisten Probleme bei der Forderungseintreibung durch mangelhafte interne Prozesse und Kommunikation verursacht werden, ist es für viele Unternehmen wesentlich zielführer, an diesem Punkt aufzuräumen und so die Liquidität zu sichern.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel "Dispute Management - für eine bessere Abstimmung zwischen Buchhaltung und Vertrieb".