Siehe auch Factoring und Forderungskauf: Eine Forfaitierung ist der Verkauf von Forderungen „mit allem Drum und Dran“. Eine Bezeichnung für den Verkauf von Forderungen mit Übergang des Ausfallrisikos sowie allen Nebenrechten auf den Erwerber. Der Ankauf unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsfall wird echte Forfaitierung genannt, bei der unechten Forfaitierung ist hingegen ein Rückgriff gestattet.
Da die meisten Probleme bei der Forderungseintreibung durch mangelhafte interne Prozesse und Kommunikation verursacht werden, ist es wesentlich zielführer und kostengünstiger, an diesem Punkt aufzuräumen und die Nachteile, die ein Forderungsverkauf mit sich bringt, zu vermeiden.