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Outsourcing Definition

Outsourcing bezeichnet im geschäftlichen Kontext die Auslagerung von Aufgaben an weitere Akteure bzw. Dienstleister. Es ist eine besondere Form des Fremdbezugs von bisher intern erbrachten Leistungen oder Teilprozessen mit dem Ziel, Aufwand und Kosten zu sparen, beispielsweise beim Forderungseinzug (vgl. Factoring, Inkassounternehmen).

Da mit dem Outsourcing auch Nachteile verbunden sind, bleibt abzuwägen, welche Maßnahme die geeignete ist. Gerade beim Forderungseinzug stehen Unternehmen IT-gestützt Möglichkeiten zur Verfügung, kostengünstig und kundenfreundlich selbst für den zeitnahen Zahlungseingang zu sorgen. 

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel “Wie beschleunigt man Zahlungseingänge?".

 


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