Mit einer Mahnung fordert ein Gläubiger einen Schuldner auf, eine fällige Forderung zu bezahlen. Obwohl § 286 BGB auch andere Voraussetzungen für das Vorliegen von Verzug vorsieht, ist die außergerichtliche kaufmännische Mahnung das häufigste und sicherste Instrument, um den Schuldnerverzug sicherzustellen. Da Fragen der Verzinsung und der Kostentragung an den Verzug geknüpft sind, empfiehlt es sich, mindestens eine kaufmännische Mahnung in einer Form zuzustellen, die einen eindeutigen Zustellungsnachweis ermöglicht.
Weiterführende Informationen und nützliche Formulierungshilfen finden Sie in unserem Artikel "Kreative Mahntexte, von lustig bis charmant - Zahlungserinnerung als sympathische Lektion".
Vor dem Einsetzen eines Mahnprozesses muss in Unternehmen mit großem Ressourceneinsatz intern geklärt werden, ob eine Mahnung tatsächlich gerechtfertigt ist. Was Sie dazu wissen müssen und wie Sie diese wichtigen Ressourcen effektiv schonen, erfahren Sie in diesem Artikel: "Offene Posten Verwaltung: so klären Sie offene Forderungen"