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Mangelt es an der Prüffähigkeit in der Schlussrechnung kann dies im Härtefall dazu führen, dass Sie - unabhängig davon, wie gerechtfertigt Ihr Anspruch ist - vor Gericht den Kürzeren ziehen. Die Folgen sind klar: Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Umso wichtiger ist es, die Rechnung juristisch wasserdicht aufzubauen und allen Kriterien von Beginn an gerecht zu werden.
1. Absender
Mit allen handelsrechtlich notwendigen Angaben (vgl. §§ 37a, 125a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG):
a) Name der Firma bzw. bei Einzelkaufleuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann", "eingetragene Kauffrau" oder abgekürzt "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr."
b) Geschäftsführer (einer GmbH)
c) Vorstandsmitglieder und der Vorsitzende des Aufsichtsrats (einer Aktiengesellschaft)
d) vollständige Anschrift
e) Registergericht
f) Nummer der Firma im Handelsregister
2. Kundenanschrift
3. Rechnungsdatum
4. Fortlaufende Rechnungsnummer
5. Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt
6. Leistungsabrechnung
Die Leistungsabrechnung muss detailliert und übersichtlich sein, um deutlich zu machen, was geleistet bzw. geliefert wurde. Bereits geleistete Anzahlungen müssen abgerechnet und vermerkt werden.
7. Nettobetrag
8. Separater Mehrwertsteuerausweis
Gegebenenfalls sind die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze anzugeben.
9. Bruttobetrag = Rechnungsbetrag
10. Bankverbindung
11. Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
Darüber hinaus sollten diese Angaben, sofern vorhanden, mit aufgenommen werden:
12. Bestellnummer des Kunden
13. Eventuelle Zahlungskonditionen
14. Hinweis auf 30-Tages-Frist bei B2C bzw. generelle Fristangabe
15. Eventuelle Skonto-Zugeständnisse bzw. Rabatt-Vereinbarungen
16. Eventuell Eigentumsvorbehalt
17. Hinweis auf AGB
Ausführlichere Informationen und Hintergründe finden Sie in diesem Artikel.
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