Zinsen sind die finanzielle Gegenleistung für geliehenes Kapital. Für den Gläubiger sind dabei nur Verzugszinsen von Interesse, die beim Verzug einer Forderung erhoben werden können.
Verzugszinsen sind relativ hoch. Der Zinssatz für Verzugszinsen liegt fünf Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, liegt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dies sind aber lediglich die Mindestsätze. Sollten höhere Zinsen beim Gläubiger anfallen, zum Beispiel durch die zusätzlichen Finanzierungskosten durch eine Bank, so kann er diese vom Schuldner zurückverlangen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Artikel "Wie Sie Verzugszinsen berechnen und sinnvoll einsetzen!".