In Abgrenzung zum juristischen Forderungseigentümer bezeichnet man mit dem wirtschaftlichen Forderungseigentümer diejenige juristische oder natürliche Person, welche den Nutzen und auch das Risiko der Forderung trägt. Dies muss nicht notwendig dieselbe Person sein, die juristisch das Eigentum an der Forderung hält, da der juristische Eigentümer die Forderung beispielsweise auf Grundlage eines Treuhandvertrages für den wirtschaftlichen Forderungseigentümer halten kann.