Bei einem Verzugsschaden ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger den durch den Verzug entstehenden Schaden zu erstatten, z. B. durch das Begleichen von Mahngebühren und Verzugszinsen. Dazu gehören auch zusätzlichen Kosten, die durch die Dienste eines Inkassounternehmens entstehen.