Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensteile, die zum Aufbau, zur Ausstattung und Funktionstüchtigkeit eines Betriebes notwendig sind. Anders als das Umlaufvermögen dient das Anlagevermögen einem Unternehmen dauerhaft.
Was zum Anlagevermögen gehört, ergibt sich aus der Zweckbestimmung, generell zählen u. a. immaterielle Wirtschaftsgüter, Sachanlagen und Finanzanlagen dazu.