Die Inkassozession ist ein Sonderfall der Abtretung: Die Forderung wird zum Zweck des Einzugs an ein Inkassounternehmen abgetreten, welches die Forderung auf Grundlage eines Treuhandvertrages für den ursprünglichen Gläubiger hält. Dieser bleibt wirtschaftlicher, jedoch nicht juristischer Forderungseigentümer.