Grundsätzlich wird unter Abschreibung die Wertminderung des Anlagevermögens eines Unternehmens verstanden. Abschreibungen werden buchhalterisch erfasst, um eine unverfälschte Bilanz sicherzustellen und Steuergestaltungsmöglichkeiten zu schaffen. Neben dem Anlagevermögen werden in einer Bilanz auch Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens bewertet. In diesem Zusammenhang kann es zu Abschreibungen auf Forderungen kommen, beispielsweise durch den Forderungsausfall.
Eine Abschreibung ist also die vollständige oder teilweise Ausbuchung einer Forderung (handelsrechtlich und/oder steuerrechtlich), nachdem deren Uneinbringlichkeit festgestellt wurde. Die Einzelwertberichtigung dient der Einschätzung, von der die Höhe der Abschreibung abhängt. Die Forderungsabschreibung ist vor allem für steuerliche (ertragssteuerliche) Angelegenheiten sowie für die Korrektur möglicher Umsatzsteueranteile in der Forderung relevant.