Ein Gläubiger im Sinne des Schuldrechts ist, wer von einem Schuldner eine Leistung fordern kann. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet. In § 241 BGB regelt der Gesetzgeber Näheres.
Ein Gläubiger im Sinne des Schuldrechts ist, wer von einem Schuldner eine Leistung fordern kann. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet. In § 241 BGB regelt der Gesetzgeber Näheres.
Kostenfreier Guide
✓ Wie Sie an den entscheidenden Stellschrauben drehen und Ihre Zahlen verbessern.