Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Beziehungen zwischen gleichberechtigten Rechtsteilnehmern. Es besteht aus fünf Büchern. Das erste Buch beinhaltet generelle Vorschriften für die folgenden Bücher. Diese behandeln das Recht der Schuldverhältnisse, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.