Rückstellungen sind nach Handelsrecht (HGB) Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind. Das heißt, ein Unternehmen kann, wenn es eine solche Verbindlichkeit erwartet, einen Betrag zurückstellen, um zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.
Der Unterschied zu Rücklagen besteht im Verwendungszweck: Rücklagen gelten als gebundenes Eigenkapital, um drohenden Verlusten vorzubeugen. Rückstellungen gelten als Fremdkapital, da sie für drohende Verbindlichkeiten gebildet werden.