Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB) wird auf Antrag des Gläubigers bzw. dessen Bevollmächtigten vom zuständigen Amtsgericht erlassen und bewirkt als Voraussetzung der Forderungspfändung sowohl die Pfändung (und damit Beschlagnahme) einer Forderung wie auch deren Überweisung an den Gläubiger zur Einziehung. Der PfÜB wendet sich typischerweise an sogenannte Drittschuldner, gegen die der Schuldner selbst Forderungen hat (z. B. aus einem Arbeitsverhältnis im Falle der Gehaltspfändung).