Um eine Forderung gegenüber einem Schuldner gerichtlich geltend zu machen, kann Klage erhoben werden (Alternative wäre ein gerichtliches Mahnverfahren). Zur Klageerhebung kommt es, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet oder sonstige Einwendungen erhebt. Beim Klageverfahren sind Forderungen unter 5.000,00 Euro beim Amtsgericht und Forderungen über 5.000,00 Euro beim Landgericht geltend zu machen. Zu beachten ist dabei der bei Landgerichten geltende Anwaltszwang.