Der juristische Forderungseigentümer ist der ursprüngliche Eigentümer einer Forderung oder die Person, die auf Basis einer wirksamen Abtretung das Forderungseigentum übertragen bekommen hat. Dies gilt auch, wenn der Abtretungsempfänger die Forderung nur auf Grundlage eines Treuhandvertrages für den Auftraggeber hält, die Abtretung also im Wege der Inkassozession erfolgt ist und das wirtschaftliche Eigentum beim ursprünglichen Forderungsinhaber verbleibt. Wirtschaftliches Eigentum (Inhaber des Nutzens aus der Forderung) und juristisches Eigentum (Inhaber der Forderung selbst) können also auseinanderfallen.