Der juristische Eigentümer einer Forderung bevollmächtigt auf Grundlage der Inkassovollmacht ein befugtes Inkassounternehmen oder eine anderweitig zum Einzug fremder Forderungen berechtigte Person, die Forderung in seinem Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Die Inkassovollmacht ist hierbei von der Anwaltsvollmacht, welche die Prozessführung in streitigen Verfahren einschließt, abzugrenzen.