Gemäß der EU-Richtlinie 204/55/EU vom 16. April 2014 ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, welches ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. In § 14 UStG ist geregelt, welche Bedingungen eine elektronisch übermittelte Rechnung erfüllen muss:
- Eine E-Rechnung muss dieselben Pflichtangaben wie eine Papierrechnung enthalten (§ 14 (4) UStG).
- Der Rechnungsempfänger muss damit einverstanden sein, die Rechnung in elektronischer Form zu erhalten (§ 14 (1) UStG).
- Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhaltes und die Lesbarkeit der Rechnung müssen gewährleistet sein (§ 14 (1) UStG).
- Empfänger wie Ersteller sind dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen revisionssicher und elektronisch zu archivieren, Aufbewahrungsdauer beträgt (wie bei der Papierrechnung) 10 Jahre (§ 14b UStG), und zwar ab Ablauf des Geschäftsjahres ihrer Erstellung.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel "Elektronischer Rechnungsversand: Was ist zu beachten?".